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2G/3G: Wie fragt man den Impfstatus seiner Mitarbeiter und Dienstleister rechtskonform ab?

Welche Rechte und Pflichten haben nicht immunisierte Beschäftigte bei Corona-Tests am Arbeitsplatz? Welche Weisungsrechte stehen dem Arbeitgeber bei zwingenden betrieblichen Erfordernissen zu? Diese drängenden Fragen brauchen Antworten. Eine gefestigte Rechtsprechung gibt es hierzu nicht und der Gesetzgeber hält sich mit arbeitsrechtlichen Aussagen zu einer Testpflicht deutlich zurück.

Die aktuelle Rechtsauffassung in der Literatur tendiert in folgende Richtung:
Kann der Betrieb nicht oder nur mit starken Einschränkungen aufrechterhalten werden, weil nicht genügend immunisierte Mitarbeiter zur Verfügung stehen, kommt ein Anweisungsrecht des Arbeitgebers zur Testung nicht immunisierter Arbeitnehmer in Betracht.

Betriebsverfassungsrechtlich bedarf es hierzu einer Betriebsvereinbarung (BV). Die BV sollte den Aspekt der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter in den Vordergrund stellen. Immunisierte Mitarbeiter dürfen (natürlich) betrieblich nicht schlechter gestellt werden, als Beschäftigte, die eine Impfung ablehnen. Wir vertreten die Auffassung, dass es rechtlich zulässig ist, bei einer Mischung von 2G und 3G Veranstaltungen alle nicht immunisiert Beschäftigten primär bei 3G Veranstaltungen einzusetzen und für diesen Personenkreis eine Testpflicht in der BV vorzusehen. Für den Fall der Ablehnung einer notwendigen 3G-Testung drohen dann arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Bereiten Sie sich vor:
Wenn Sie in Ihrem Haus Veranstaltungen unter „ 2G“ oder auch „ 3G“ Bedingungen durchführen wollen, gelten diese nicht nur für Besucher sondern insgesamt für alle Teilnehmer. Hierzu zählen dann natürlich auch Sie selbst, Ihre bei der Veranstaltung eingebundenen Mitarbeiter und die von Ihnen beauftragten und anwesenden Dienstleister (Technik, Catering etc.). (Quelle: https://www.beeftea-group.de/post/was-bedeuten-die-2g3g-regelungen-für-event-planer?utm_source=NL+Löhr)

Für die „Hygiene-Planung“ in Ihrem Betrieb und eine Arbeitsanweisung zum „Testen“ oder Umgang mit Ihren Mitarbeitern beraten wir Sie gerne. Email / Tel: info (at) balance-augsburg .com