Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist Geschichte.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist Geschichte.
Unterliegt Corona dem Arbeitsschutz (Infektionsrisiko)?
Welche Rechte und Pflichten haben nicht immunisierte Beschäftigte bei Corona-Tests am Arbeitsplatz? Welche Weisungsrechte stehen dem Arbeitgeber bei zwingenden betrieblichen Erfordernissen zu? Diese drängenden Fragen brauchen Antworten. Eine gefestigte Rechtsprechung gibt es hierzu nicht und der Gesetzgeber hält sich mit arbeitsrechtlichen Aussagen zu einer Testpflicht deutlich zurück.
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In diesem Artikel geht es um den aufregenden Tag, wenn das Gesundheitsamt „auf Besuch“ vorbei kommt. Jeder, der ein Studio eröffnet, muss sich beim Gesundheitsamt zwar nicht zwecks Erlaubnis anmelden. Doch ein paar Dinge sind zu beachten. (mehr …)