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Zeiterfassung auch im HomeOffice?

BGA-Urteil: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht in Deutschland. Auch im HomeOffice?

Die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer müssen systematisch erfasst werden. Mit der Feststellung einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hat das Bundesarbeitsgericht (BGA) am 13.09.2022 ein Urteil bestätigt, welches der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im Mai 2019 verkündet hatte. Damit rücken auch innovative Technologien in den Fokus, welche komplexe Arbeitsmodelle abbilden können.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat sich bei seinem Urteil auf die entsprechende EU-Regelung berufen. Laut dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“ der EU müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein einfaches System zur Zeiterfassung zu betreiben. Dort sind systematisch die geleisteten Arbeitsstunden zu erfassen. Jedes Unternehmen benötigt daher eine Lösung zur Erfassung der Arbeitszeit.

D.h., hier müssen alle Arbeitszeitmodelle berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob Mitarbeiter ihren Dienst im Büro, auf Geschäftsreise oder im Home Office verrichten. Die Arbeitszeit kann zum Beispiel per Chipkarte, per Software oder per App auf dem Smartphone erfasst werden, oder via IoT. Wie die konkrete Umsetzung aussieht, stellt der Gerichtshof den Mitgliedstaaten bzw. den Unternehmen frei.

In unserem Webinar stellen wir Arbeitszeitmodelle (inkl. HomeOffice, Teilzeit-Büro u.v.m.), ihre Erfassung, rechtliche Rahmenbedingungen und Software-Lösungen im Vergleich vor. Hier anmelden. Oder schreiben Sie uns eine Email für mehr Infos zu Ihrer Situation gerne.

R. W. Brunner

www.brunnerrobert.de